
INFORMATIONEN FÜR KUNDEN VON GTI
TRAVEL UND BUCHMAL REISEN
Stand: 14. Juni 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Unternehmen GTI Travel,
Buchmal Reisen und GSA Airbroker ist Insolvenzantrag beim Amtsgericht
Düsseldorf eingereicht worden. Das Gericht hat daraufhin den Düsseldorfer
Rechtsanwalt und Sanierungsexperten Dr. Dirk Andres von der Kanzlei
AndresSchneider Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter zum vorläufigen Insolvenzverwalter
bestellt.
Seit seiner Bestellung am 10. Juni 2013 hat sich der vorläufige
Insolvenzverwalter einen ersten Überblick über die Situation bei der GTI Travel
und der Buchmal Reisen verschaffen können. Nach der Überprüfung aller zur
Verfügung stehenden Optionen steht fest, dass alle Buchungen bis
einschließlich dem 30. Juni 2013 abgesagt werden. Die entsprechenden
Stornierungen, die für die Einreichung bei der Reiseversicherung erforderlich
sind, werden umgehend versendet. Die Durchführbarkeit der anschließenden Reisen
wird momentan weiterhin geprüft. Weitere Informationen dazu finden Sie im Antwortenbereich „Informationen für Reisende, deren Reise
noch nicht abgesagt wurde“.
Damit Sie möglichst zielgerichtet
Antworten auf Ihre Fragen bekommen, haben wir nachfolgend - zusammen mit der
Geschäftsführung der insolventen Gesellschaften sowie der HanseMerkur
Reiseversicherung - den bereits bekannten Fragen- und Antwortenkatalog (Stand: 12.
Juni 2013) überarbeitet. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum weiteren Ablauf
haben, wenden Sie sich bitte gezielt an die genannten Ansprechpersonen. Das
Call Center von GTI Travel / Buchmal Reisen ist selbstverständlich weiterhin
besetzt und arbeitet unter Hochdruck daran, alle eingehenden Anfragen zeitnah
zu beantworten.
Noch eine wichtige Bitte: Aufgrund
der etablierten Arbeitsteilung werden Anfragen bezüglich Ihrer Reise(planung) nicht durch die Kanzlei AndresSchneider
beantwortet. Insolvenzforderungen können erst nach der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Dazu erfolgt noch eine gesonderte
Information.
Die für Sie relevanten Fragen und
Antworten finden Sie hier:
· Reisende, die ihre Reise bereits angetreten haben und sich im Urlaubsland befinden
·
Reisende, deren Reise
bereits von GTI Travel abgesagt wurde
·
Reisende,
deren Reise noch nicht abgesagt wurde
·
Reisende, die bereits ihre
Reise storniert haben
·
Informationen für
Reisebüros
·
Kontaktinformationen / Ansprechpartner
Informationen für
Reisende, die ihre Reise bereits angetreten haben und sich im Urlaubsland
befinden
Muss ich als Kunde von GTI Travel
und Buchmal Reisen meinen Urlaub abbrechen und sofort zurückreisen?
Das Team von GTI Travel und Buchmal Reisen sowie die HanseMerkur arbeitet mit
Hochdruck daran, die Rückflüge sicherzustellen bzw. das Verbleiben in den
Hotels zu ermöglichen. Wir sind mit den Zielgebieten in Kontakt, um unbürokratisch
zu helfen, Kapazitäten bei anderen Airlines auszuschöpfen bzw. das Verbleiben
von Urlaubern in ihren Hotels zu ermöglichen, bis Plätze bei anderen Airlines
verfügbar sind. Wir bitten Sie Ruhe zu bewahren und Ihre Reise nicht vorzeitig
abzubrechen.
Wer kümmert sich um die Organisation
des Rückflugs inklusive Transfers?
Gemeinsam mit der HanseMerkur Reiseversicherung arbeiten wir daran, die
Rückflüge und Transfers für Sie zu organisieren. Alle GTI Travel/Buchmal
Urlauber, die sich derzeit in der Türkei befinden, wenden sich bitte an Öger Tours. Ist der Leistungsträger für die
Flugbeförderung, die Bestandteil einer bei GTI Travel / Buchmal Reisen
gebuchten Pauschalreise nicht Sky Airlines, sondern eine andere
Fluggesellschaft, ist diese verpflichtet, die Reisenden wie gebucht
zurückzubefördern.
Bitte geben Sie weder den
Sicherungsschein noch Ihre Reiseunterlagen aus der Hand. Diese Unterlagen
werden dringend nach der Rückkehr bei der HanseMerkur
zur Prüfung einer Einstandspflicht benötigt.
Was ist, wenn mein Hotel mich auffordert, den Hotelpreis noch einmal zu
bezahlen?
Ihre bisherigen Reiseleistungen haben Sie bereits an den Reiseveranstalter
bezahlt. Erfahrungsgemäß wird es aber Hotels geben, die weiterhin darauf
bestehen werden, dass Sie den Preis noch einmal bezahlen. Dies kann leider auch
mit Drohungen seitens des Hotels verbunden sein. Lassen Sie sich davon bitte
nicht einschüchtern und verweisen Sie auf Ihre bereits geleisteten Zahlungen
und Ihre damit verbundenen Rechte.
Falls Sie keine andere Möglichkeit
sehen, informieren Sie uns unverzüglich und lassen Sie sich nach der (erneuten)
Zahlung eine ordentliche Rechnung geben. Wichtig: Akzeptieren Sie dabei auf
keinen Fall ein formloses Schreiben. Zahlen Sie nur mit Kreditkarte oder
EC-Karte, keinesfalls bar. Möglicherweise werden Sie es auch mit unangemessenen
oder überhöhten Rechnungen zu tun haben. Hinweis: Als Richtwert darf die
Hotelrechnung nicht über 2/3 ihres Reisepreises liegen. Weisen Sie
gegebenenfalls das Hotel darauf hin.
Sobald Sie wieder in Deutschland sind, reichen Sie bitte folgende Unterlagen
bei der HanseMerkur zur Prüfung ein:
– Buchungsbestätigung im Original
(bei Onlinebuchung in Kopie)
– Sicherungsschein im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Nachweis über die Zahlung des Reisepreises an den Veranstalter oder
Vermittler (z. B. Reisebüro)
– Aktuelle Adresse und Kontoverbindung (ggf. IBAN- und BIC-Code)
– Hotelrechnung mit Zahlungsnachweis (Kreditkartenabrechnung, Kontoauszug)
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die folgende Adresse:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK – Insolvenz
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Was ist, wenn meine Fluggesellschaft mich auffordert, den Flugpreis für die
Rückreise noch einmal zu bezahlen?
Ihre Reiseleistungen sind
grundsätzlich vom Reiseveranstalter bereits bezahlt. Zu diesen Reiseleistungen
gehört auch die Rückreise. Wenn sich die Fluggesellschaft trotzdem weigert, Sie
zu befördern, sollten Sie auf Ihren Beförderungsanspruch bestehen. Wenn Sie
dennoch nicht weiterkommen, dann lassen Sie sich eine ordentliche Rechnung für
ein neues Flugticket geben und bezahlen Sie mit der EC- oder Kreditkarte. Die
Kosten der Rückreise dürfen nicht unangemessen hoch sein. Bitte achten Sie
darauf.
Sobald Sie wieder in Deutschland
sind, reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der
HanseMerkur zur Prüfung ein:
– Buchungsbestätigung im Original
(bei Onlinebuchung in Kopie)
– Sicherungsschein im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Nachweis über die Zahlung des Reisepreises an den Veranstalter oder Vermittler
(z. B. Reisebüro)
– Aktuelle Adresse und Kontoverbindung (ggf. IBAN- und BIC-Code)
– Hotelrechnung mit Zahlungsnachweis (Kreditkartenabrechnung, Kontoauszug)
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die folgende Adresse:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK – Insolvenz
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Kann ich selber einen neuen Rückflug
buchen und bekomme den Preis von der HanseMerkur
erstattet?
Ihre bisherigen Reiseleistungen sind bereits bezahlt. Alle Rückflüge mit der
Ausnahme von Sky Airlines finden wie geplant statt. Sollten Sie als
GTI-/Buchmal-Reisender jedoch auf Sky
Airlines gebucht gewesen sein, organisiert Öger
Tours den Rückflug (derzeit bis einschließlich 18. Juni 2013). Sollten sich
daraus vor Ort Mehrkosten ergeben, sind diese über den Sicherungsschein der
Insolvenzversicherung gedeckt. Sollten Ihnen zusätzliche Rückreisekosten
entstehen, bitten wir Sie, sich diese quittieren zu lassen. Bitte bezahlen Sie
nichts in bar, sondern nutzen Sie Kreditkarte oder EC-Karte.
Reichen Sie alle Reiseunterlagen und
zusätzliche Rechnungen zur Prüfung bei der HanseMerkur Reiseversicherung ein.
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK – Insolvenz
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Was muss ich tun, wenn ich mein Hotel direkt bei GTI Travel oder Buchmal
Reisen gebucht habe (keine Pauschalreise)?
GTI und Buchmal Reisen haben ihre Tätigkeit als Reiseveranstalter eingestellt.
Die HanseMerkur ist nicht
Insolvenzversicherer für einzelne Hotelbuchungen oder einzelne Flüge , sondern nur für Pauschalreisen mit Sicherungsschein
der tourVERS. Pauschalreisen setzen die Kombination
von mindestens zwei Reiseleistungen voraus, z. B. Flug und Hotel. Kunden, die
einzelne Leistungen wie Hotelübernachtungen direkt bei GTI Travel oder Buchmal
Reisen gebucht haben, werden gebeten, sich mit dem Reiseveranstalter in
Verbindung zu setzen.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Flug direkt bei Sky Airlines gebucht habe
(keine Pauschalreise)?
Die türkische Fluggesellschaft Sky Airlines hat ihren Flugbetrieb eingestellt.
Die HanseMerkur ist nicht Insolvenzversicherer von Sky Airlines, sondern
sichert nur Pauschalreisen ab. Pauschalreisen setzen die Kombination von
mindestens zwei Reiseleistungen voraus, z. B. Flug und Hotel. Kunden, die über
andere Veranstalter bei Sky Airlines-Flüge gebucht haben, werden gebeten, sich
mit ihren jeweiligen Reiseveranstaltern in Verbindung zu setzen.
Informationen für
Reisende, deren Reise bereits von GTI Travel abgesagt wurde
Was muss ich
tun, wenn meine Reise von GTI Travel bereits abgesagt wurde?
Sollte Ihre Reise durch GTI Travel / Buchmal Reisen abgesagt worden sein,
bitten wir Sie, folgende Unterlagen zur Prüfung bei der HanseMerkur
einzureichen:
–
Buchungsbestätigung im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Sicherungsschein im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Nachweis über die Zahlung des Reisepreises an den Veranstalter oder
Vermittler (z. B. Reisebüro)
– Aktuelle Adresse und Kontoverbindung (ggf. IBAN- und BIC-Code)
– Reiseabsage des Veranstalters in Kopie (Schreiben, E-Mails oder ähnliches
Schriftliches oder Hinweis, wenn Ihnen keine schriftliche Absage vorliegt)
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die folgende Adresse:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK – Insolvenz
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Was muss ich tun, wenn ich meinen Sicherungsschein nicht finden kann oder
mir dieser nicht ausgehändigt wurde?
Bitte reichen Sie in diesem Fall Ihre Unterlagen dennoch ein und weisen Sie
bereits im Anschreiben auf den fehlenden Sicherungsschein hin.
Wann kann ich mit der Erstattung des Reisepreises rechnen?
Die HanseMerkur ist bemüht, die Schäden nach Einreichung aller Unterlagen
schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es
aufgrund der Vielzahl von betroffenen Reisenden zu einer langen
Bearbeitungsdauer kommen kann. Ein genauer Zeitpunkt lässt sich im Moment nicht
benennen.
Kann ich auf
Kosten der Versicherung eine andere Urlaubsreise buchen?
Die HanseMerkur ist Insolvenzversicherer von GTI Travel und für die Erstattung
von Reisepreisen von bei GTI Travel und bei Buchmal Reisen gebuchten Reisen im
Insolvenzfall zuständig. Die Kosten für die Buchung einer anderen Urlaubsreise
werden allerdings nicht übernommen.
Informationen für Reisende, deren Reise noch nicht abgesagt wurde
Findet meine
Reise dennoch statt?
Alle Reisebuchungen mit Reiseantritt bis einschließlich dem
30. Juni 2013 sind abgesagt. Stornierungen dazu werden umgehend verschickt. Ob
die danach terminierten Reisen stattfinden können, ist offen und befindet sich
derzeit in Klärung. Der vorläufige Insolvenzverwalter erörtert gerade die dazu
im Raum stehenden Optionen. Sobald konkretere Informationen vorliegen, werden
wir darüber informieren. Bitte leisten
Sie ab sofort keine weiteren Zahlungen.
Warum werden nicht alle Reisen abgesagt?
Das Ziel des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es, eine
Lösung zu finden, dass alle nach dem 30. Juni 2013 terminierten Pauschalreisen
ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Es wird derzeit mit mehreren
Investoren gesprochen, um die entsprechenden Kontingente zu übertragen. Das soll
sowohl den Flughafentransfer als auch Flug sowie Hotelleistungen beinhalten. Sollte dies gelingen, könnten alle Reisenden ab dem 1. Juli 2013
unproblematisch ihre Reise antreten. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden
wir darüber informieren.
Was muss ich
tun, wenn meine Reise von GTI Travel abgesagt wird?
Sollte Ihre Reise abgesagt werden, bitten wir Sie folgende Unterlagen zur
Prüfung einzureichen:
– Buchungsbestätigung im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Sicherungsschein im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Nachweis über die Zahlung des Reisepreises an den Veranstalter oder
Vermittler (z. B. Reisebüro)
– Aktuelle Adresse und Kontoverbindung (ggf. IBAN- und BIC-Code)
– Reiseabsage des Veranstalters in Kopie (Schreiben, E-Mails oder ähnliches
Schriftliches)
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die folgende Adresse:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK– Insolvenz
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Was muss ich tun, wenn ich meinen Sicherungsschein nicht finden kann oder
mir dieser nicht ausgehändigt wurde?
Bitte reichen Sie in diesem Fall Ihre Unterlagen dennoch ein und weisen Sie
bereits im Anschreiben auf den fehlenden Sicherungsschein hin.
Soll ich meine Reise selbst stornieren oder auf die Absage vom
Reiseveranstalter warten?
Bitte stornieren Sie Ihre Reise nicht selbst, sondern warten Sie auf die Absage
durch den Reiseveranstalter.
Wann kann ich mit der Erstattung des Reisepreises rechnen?
Die HanseMerkur ist bemüht, die Schäden nach Einreichung aller Unterlagen
schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es
aufgrund der Vielzahl von betroffenen Reisenden zu einer langen
Bearbeitungsdauer kommen kann. Ein genauer Zeitpunkt lässt sich im Moment nicht
benennen.
Informationen für
Reisende, die bereits ihre Reise storniert haben?
Was passiert
mit Rückzahlungen für die Urlauber, die ihre Reisen in den vergangenen Wochen
bereits kostenfrei storniert haben?
Soweit wir wissen sind diese Rückzahlungen zum großen Teil bereits an die
Urlauber überwiesen worden. Sollten Sie bisher keine Rückzahlung erhalten
haben, reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Hanse Merkur zur Prüfung
ein:
– Buchungsbestätigung im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Sicherungsschein im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Nachweis über die Zahlung des Reisepreises an den Veranstalter oder
Vermittler (z. B. Reisebüro)
– Aktuelle Adresse und Kontoverbindung (ggf. IBAN- und BIC-Code)
– Ihr Stornierungsschreiben sowie die Bestätigung durch GTI Travel oder Buchmal
Reisen
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die folgende
Adresse:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK – Insolvenz
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Informationen für Reisebüros
Erhalte ich noch ausstehende Provisionen?
Ausstehende Provisionen sind Insolvenzforderungen.
Ansprüche können nach Insolvenzeröffnung zur Tabelle angemeldet werden. Dazu
erfolgt zu gegebener Zeit noch eine gesonderte Information.
Die HanseMerkur ist für Ansprüche von Reisebüros nicht
zuständig.
Kann ich jetzt schon etwas unternehmen, um ausstehende
Provisionsforderungen einzufordern?
Nein! Forderungsanmeldungen können erst nach
förmlicher Eröffnung des
Insolvenzverfahrens erfolgen. Dazu erfolgt zu gegebener Zeit noch eine
gesonderte Information. Bitte sehen Sie von Anfragen an die Kanzlei
AndresSchneider ab.
Kontaktinformationen / Ansprechpartner
|
|
Kontakt |
Telefonnummer /
E-Mail-Adresse |
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Pauschalreisende |
|
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aus dem Ausland |
HanseMerkur
Reiseversicherung (siehe auch www.hansemerkur.de/gti-insolvenz) |
040 / 53799360 |
|
aus dem Inland |
GTI Travel Buchmal Reisen |
0211 / 38 91 400, servicecenter@gtitravel.de 0211 / 38 44 5043, anfrage@buchmal.de |
|
Reisende mit
Einzelbuchungen (nur Hotel / nur Flug) |
GTI Travel |
0211 / 38 91 400, servicecenter@gtitravel.de |
|
Medienanfragen |
Thomas Feldmann Jörg Nolte |
0221 / 400 73-73, feldmann@rw-konzept.de 0171 / 8686481, nolte@rw-konzept.de |
|
GTI Travel GmbH Kontakt: Telefon: 0211 38 91-400 Rechtliches: GF.: Hakan Katlandur,
Tahir Görgülü
|
Buchmal Reisen GmbH Kontakt: Telefon: 0211 38 44 50-43 Rechtliches: Geschäftsführer: Cemal
Güngör UST-NR.: 133/5809/1046 |