GTI Travel - Pressemitteilung

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN VON GTI TRAVEL UND BUCHMAL REISEN

Stand: 14. Juni 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Unternehmen GTI Travel, Buchmal Reisen und GSA Airbroker ist Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht worden. Das Gericht hat daraufhin den Düsseldorfer Rechtsanwalt und Sanierungsexperten Dr. Dirk Andres von der Kanzlei AndresSchneider Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Seit seiner Bestellung am 10. Juni 2013 hat sich der vorläufige Insolvenzverwalter einen ersten Überblick über die Situation bei der GTI Travel und der Buchmal Reisen verschaffen können. Nach der Überprüfung aller zur Verfügung stehenden Optionen steht fest, dass alle Buchungen bis einschließlich dem 30. Juni 2013 abgesagt werden. Die entsprechenden Stornierungen, die für die Einreichung bei der Reiseversicherung erforderlich sind, werden umgehend versendet. Die Durchführbarkeit der anschließenden Reisen wird momentan weiterhin geprüft. Weitere Informationen dazu finden Sie im Antwortenbereich „Informationen für Reisende, deren Reise noch nicht abgesagt wurde“.

Damit Sie möglichst zielgerichtet Antworten auf Ihre Fragen bekommen, haben wir nachfolgend - zusammen mit der Geschäftsführung der insolventen Gesellschaften sowie der HanseMerkur Reiseversicherung - den bereits bekannten Fragen- und Antwortenkatalog (Stand: 12. Juni 2013) überarbeitet. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum weiteren Ablauf haben, wenden Sie sich bitte gezielt an die genannten Ansprechpersonen. Das Call Center von GTI Travel / Buchmal Reisen ist selbstverständlich weiterhin besetzt und arbeitet unter Hochdruck daran, alle eingehenden Anfragen zeitnah zu beantworten.

Noch eine wichtige Bitte: Aufgrund der etablierten Arbeitsteilung werden Anfragen bezüglich Ihrer Reise(planung) nicht durch die Kanzlei AndresSchneider beantwortet. Insolvenzforderungen können erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Dazu erfolgt noch eine gesonderte Information.

Die für Sie relevanten Fragen und Antworten finden Sie hier:

·         Reisende, die ihre Reise bereits angetreten haben und sich im Urlaubsland befinden

·         Reisende, deren Reise bereits von GTI Travel abgesagt wurde

·         Reisende, deren Reise noch nicht abgesagt wurde

·         Reisende, die bereits ihre Reise storniert haben

·         Informationen für Reisebüros

·         Kontaktinformationen / Ansprechpartner

 

Informationen für Reisende, die ihre Reise bereits angetreten haben und sich im Urlaubsland befinden

Muss ich als Kunde von GTI Travel und Buchmal Reisen meinen Urlaub abbrechen und sofort zurückreisen?
Das Team von GTI Travel und Buchmal Reisen sowie die HanseMerkur arbeitet mit Hochdruck daran, die Rückflüge sicherzustellen bzw. das Verbleiben in den Hotels zu ermöglichen. Wir sind mit den Zielgebieten in Kontakt, um unbürokratisch zu helfen, Kapazitäten bei anderen Airlines auszuschöpfen bzw. das Verbleiben von Urlaubern in ihren Hotels zu ermöglichen, bis Plätze bei anderen Airlines verfügbar sind. Wir bitten Sie Ruhe zu bewahren und Ihre Reise nicht vorzeitig abzubrechen.

 

Wer kümmert sich um die Organisation des Rückflugs inklusive Transfers?
Gemeinsam mit der HanseMerkur Reiseversicherung arbeiten wir daran, die Rückflüge und Transfers für Sie zu organisieren. Alle GTI Travel/Buchmal Urlauber, die sich derzeit in der Türkei befinden, wenden sich bitte an Öger Tours. Ist der Leistungsträger für die Flugbeförderung, die Bestandteil einer bei GTI Travel / Buchmal Reisen gebuchten Pauschalreise nicht Sky Airlines, sondern eine andere Fluggesellschaft, ist diese verpflichtet, die Reisenden wie gebucht zurückzubefördern.

Bitte geben Sie weder den Sicherungsschein noch Ihre Reiseunterlagen aus der Hand. Diese Unterlagen werden dringend nach der Rückkehr bei der HanseMerkur zur Prüfung einer Einstandspflicht benötigt.

Was ist, wenn mein Hotel mich auffordert, den Hotelpreis noch einmal zu bezahlen?
Ihre bisherigen Reiseleistungen haben Sie bereits an den Reiseveranstalter bezahlt. Erfahrungsgemäß wird es aber Hotels geben, die weiterhin darauf bestehen werden, dass Sie den Preis noch einmal bezahlen. Dies kann leider auch mit Drohungen seitens des Hotels verbunden sein. Lassen Sie sich davon bitte nicht einschüchtern und verweisen Sie auf Ihre bereits geleisteten Zahlungen und Ihre damit verbundenen Rechte.

Falls Sie keine andere Möglichkeit sehen, informieren Sie uns unverzüglich und lassen Sie sich nach der (erneuten) Zahlung eine ordentliche Rechnung geben. Wichtig: Akzeptieren Sie dabei auf keinen Fall ein formloses Schreiben. Zahlen Sie nur mit Kreditkarte oder EC-Karte, keinesfalls bar. Möglicherweise werden Sie es auch mit unangemessenen oder überhöhten Rechnungen zu tun haben. Hinweis: Als Richtwert darf die Hotelrechnung nicht über 2/3 ihres Reisepreises liegen. Weisen Sie gegebenenfalls das Hotel darauf hin.

Sobald Sie wieder in Deutschland sind, reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der HanseMerkur zur Prüfung ein:

– Buchungsbestätigung im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Sicherungsschein im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Nachweis über die Zahlung des Reisepreises an den Veranstalter oder Vermittler (z. B. Reisebüro)
– Aktuelle Adresse und Kontoverbindung (ggf. IBAN- und BIC-Code)
– Hotelrechnung mit Zahlungsnachweis (Kreditkartenabrechnung, Kontoauszug)

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die folgende Adresse:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK – Insolvenz
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg


Was ist, wenn meine Fluggesellschaft mich auffordert, den Flugpreis für die Rückreise noch einmal zu bezahlen?

Ihre Reiseleistungen sind grundsätzlich vom Reiseveranstalter bereits bezahlt. Zu diesen Reiseleistungen gehört auch die Rückreise. Wenn sich die Fluggesellschaft trotzdem weigert, Sie zu befördern, sollten Sie auf Ihren Beförderungsanspruch bestehen. Wenn Sie dennoch nicht weiterkommen, dann lassen Sie sich eine ordentliche Rechnung für ein neues Flugticket geben und bezahlen Sie mit der EC- oder Kreditkarte. Die Kosten der Rückreise dürfen nicht unangemessen hoch sein. Bitte achten Sie darauf.

Sobald Sie wieder in Deutschland sind, reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der HanseMerkur zur Prüfung ein:

– Buchungsbestätigung im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Sicherungsschein im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Nachweis über die Zahlung des Reisepreises an den Veranstalter oder Vermittler (z. B. Reisebüro)
– Aktuelle Adresse und Kontoverbindung (ggf. IBAN- und BIC-Code)
– Hotelrechnung mit Zahlungsnachweis (Kreditkartenabrechnung, Kontoauszug)

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die folgende Adresse:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK – Insolvenz
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg


Kann ich selber einen neuen Rückflug buchen und bekomme den Preis von der HanseMerkur erstattet?
Ihre bisherigen Reiseleistungen sind bereits bezahlt. Alle Rückflüge mit der Ausnahme von Sky Airlines finden wie geplant statt. Sollten Sie als GTI-/Buchmal-Reisender jedoch auf Sky Airlines gebucht gewesen sein, organisiert Öger Tours den Rückflug (derzeit bis einschließlich 18. Juni 2013). Sollten sich daraus vor Ort Mehrkosten ergeben, sind diese über den Sicherungsschein der Insolvenzversicherung gedeckt. Sollten Ihnen zusätzliche Rückreisekosten entstehen, bitten wir Sie, sich diese quittieren zu lassen. Bitte bezahlen Sie nichts in bar, sondern nutzen Sie Kreditkarte oder EC-Karte.

Reichen Sie alle Reiseunterlagen und zusätzliche Rechnungen zur Prüfung bei der HanseMerkur Reiseversicherung ein.

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK – Insolvenz
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg


Was muss ich tun, wenn ich mein Hotel direkt bei GTI Travel oder Buchmal Reisen gebucht habe (keine Pauschalreise)?
GTI und Buchmal Reisen haben ihre Tätigkeit als Reiseveranstalter eingestellt. Die HanseMerkur ist nicht  Insolvenzversicherer für einzelne Hotelbuchungen oder einzelne Flüge , sondern nur für Pauschalreisen mit Sicherungsschein der tourVERS. Pauschalreisen setzen die Kombination von mindestens zwei Reiseleistungen voraus, z. B. Flug und Hotel. Kunden, die einzelne Leistungen wie Hotelübernachtungen direkt bei GTI Travel oder Buchmal Reisen gebucht haben, werden gebeten, sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Flug direkt bei Sky Airlines gebucht habe (keine Pauschalreise)?
Die türkische Fluggesellschaft Sky Airlines hat ihren Flugbetrieb eingestellt. Die HanseMerkur ist nicht Insolvenzversicherer von Sky Airlines, sondern sichert nur Pauschalreisen ab. Pauschalreisen setzen die Kombination von mindestens zwei Reiseleistungen voraus, z. B. Flug und Hotel. Kunden, die über andere Veranstalter bei Sky Airlines-Flüge gebucht haben, werden gebeten, sich mit ihren jeweiligen Reiseveranstaltern in Verbindung zu setzen.



Informationen für Reisende, deren Reise bereits von GTI Travel abgesagt wurde

Was muss ich tun, wenn meine Reise von GTI Travel bereits abgesagt wurde?
Sollte Ihre Reise durch GTI Travel / Buchmal Reisen abgesagt worden sein, bitten wir Sie, folgende Unterlagen zur Prüfung bei der HanseMerkur einzureichen:

– Buchungsbestätigung im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Sicherungsschein im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Nachweis über die Zahlung des Reisepreises an den Veranstalter oder Vermittler (z. B. Reisebüro)
– Aktuelle Adresse und Kontoverbindung (ggf. IBAN- und BIC-Code)
– Reiseabsage des Veranstalters in Kopie (Schreiben, E-Mails oder ähnliches Schriftliches oder Hinweis, wenn Ihnen keine schriftliche Absage vorliegt)

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die folgende Adresse:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK – Insolvenz
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg


Was muss ich tun, wenn ich meinen Sicherungsschein nicht finden kann oder mir dieser nicht ausgehändigt wurde?
Bitte reichen Sie in diesem Fall Ihre Unterlagen dennoch ein und weisen Sie bereits im Anschreiben auf den fehlenden Sicherungsschein hin.

Wann kann ich mit der Erstattung des Reisepreises rechnen?
Die HanseMerkur ist bemüht, die Schäden nach Einreichung aller Unterlagen schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund der Vielzahl von betroffenen Reisenden zu einer langen Bearbeitungsdauer kommen kann. Ein genauer Zeitpunkt lässt sich im Moment nicht benennen.

Kann ich auf Kosten der Versicherung eine andere Urlaubsreise buchen?
Die HanseMerkur ist Insolvenzversicherer von GTI Travel und für die Erstattung von Reisepreisen von bei GTI Travel und bei Buchmal Reisen gebuchten Reisen im Insolvenzfall zuständig. Die Kosten für die Buchung einer anderen Urlaubsreise werden allerdings nicht übernommen.

 

Informationen für Reisende, deren Reise noch nicht abgesagt wurde

Findet meine Reise dennoch statt?

Alle Reisebuchungen mit Reiseantritt bis einschließlich dem 30. Juni 2013 sind abgesagt. Stornierungen dazu werden umgehend verschickt. Ob die danach terminierten Reisen stattfinden können, ist offen und befindet sich derzeit in Klärung. Der vorläufige Insolvenzverwalter erörtert gerade die dazu im Raum stehenden Optionen. Sobald konkretere Informationen vorliegen, werden wir darüber informieren. Bitte leisten Sie ab sofort keine weiteren Zahlungen.

Warum werden nicht alle Reisen abgesagt?

Das Ziel des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es, eine Lösung zu finden, dass alle nach dem 30. Juni 2013 terminierten Pauschalreisen ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Es wird derzeit mit mehreren Investoren gesprochen, um die entsprechenden Kontingente zu übertragen. Das soll sowohl den Flughafentransfer als auch Flug sowie Hotelleistungen beinhalten. Sollte dies gelingen, könnten alle Reisenden ab dem 1. Juli 2013 unproblematisch ihre Reise antreten. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir darüber informieren.

Was muss ich tun, wenn meine Reise von GTI Travel abgesagt wird?
Sollte Ihre Reise abgesagt werden, bitten wir Sie folgende Unterlagen zur Prüfung einzureichen:

– Buchungsbestätigung im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Sicherungsschein im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Nachweis über die Zahlung des Reisepreises an den Veranstalter oder Vermittler (z. B. Reisebüro)
– Aktuelle Adresse und Kontoverbindung (ggf. IBAN- und BIC-Code)
– Reiseabsage des Veranstalters in Kopie (Schreiben, E-Mails oder ähnliches Schriftliches)

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die folgende Adresse:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK– Insolvenz
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg


Was muss ich tun, wenn ich meinen Sicherungsschein nicht finden kann oder mir dieser nicht ausgehändigt wurde?
Bitte reichen Sie in diesem Fall Ihre Unterlagen dennoch ein und weisen Sie bereits im Anschreiben auf den fehlenden Sicherungsschein hin.

Soll ich meine Reise selbst stornieren oder auf die Absage vom Reiseveranstalter warten?
Bitte stornieren Sie Ihre Reise nicht selbst, sondern warten Sie auf die Absage durch den Reiseveranstalter.

Wann kann ich mit der Erstattung des Reisepreises rechnen?
Die HanseMerkur ist bemüht, die Schäden nach Einreichung aller Unterlagen schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund der Vielzahl von betroffenen Reisenden zu einer langen Bearbeitungsdauer kommen kann. Ein genauer Zeitpunkt lässt sich im Moment nicht benennen.

 

Informationen für Reisende, die bereits ihre Reise storniert haben?

Was passiert mit Rückzahlungen für die Urlauber, die ihre Reisen in den vergangenen Wochen bereits kostenfrei storniert haben?
Soweit wir wissen sind diese Rückzahlungen zum großen Teil bereits an die Urlauber überwiesen worden. Sollten Sie bisher keine Rückzahlung erhalten haben, reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Hanse Merkur zur Prüfung ein:

– Buchungsbestätigung im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Sicherungsschein im Original (bei Onlinebuchung in Kopie)
– Nachweis über die Zahlung des Reisepreises an den Veranstalter oder Vermittler (z. B. Reisebüro)
– Aktuelle Adresse und Kontoverbindung (ggf. IBAN- und BIC-Code)
– Ihr Stornierungsschreiben sowie die Bestätigung durch GTI Travel oder Buchmal Reisen

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die folgende Adresse:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK – Insolvenz
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg


Informationen für Reisebüros


Erhalte ich noch ausstehende Provisionen?

Ausstehende Provisionen sind Insolvenzforderungen. Ansprüche können nach Insolvenzeröffnung zur Tabelle angemeldet werden. Dazu erfolgt zu gegebener Zeit noch eine gesonderte Information.

Die HanseMerkur ist für Ansprüche von Reisebüros nicht zuständig.


Kann ich jetzt schon etwas unternehmen, um ausstehende Provisionsforderungen einzufordern?

Nein! Forderungsanmeldungen können erst nach förmlicher  Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen. Dazu erfolgt zu gegebener Zeit noch eine gesonderte Information. Bitte sehen Sie von Anfragen an die Kanzlei AndresSchneider ab.


Kontaktinformationen / Ansprechpartner

 

Kontakt

Telefonnummer / E-Mail-Adresse

Pauschalreisende

 

aus dem Ausland

HanseMerkur Reiseversicherung (siehe auch www.hansemerkur.de/gti-insolvenz)

040 / 53799360

 

aus dem Inland

GTI Travel

Buchmal Reisen

0211 / 38 91 400, servicecenter@gtitravel.de

0211 / 38 44 5043, anfrage@buchmal.de

Reisende mit Einzelbuchungen (nur Hotel / nur Flug)

GTI Travel

0211 / 38 91 400, servicecenter@gtitravel.de

Medienanfragen

Thomas Feldmann

Jörg Nolte

0221 / 400 73-73, feldmann@rw-konzept.de

0171 / 8686481, nolte@rw-konzept.de

  


Impressum

GTI Travel GmbH
Lierenfelder Str. 45
D-40231 Düsseldorf

Kontakt:

Telefon: 0211 38 91-400
Telefax: 0211 38 91-420
E-Mail:
servicecenter@gtitravel.de

Rechtliches:

GF.: Hakan Katlandur, Tahir Görgülü
Registergericht:
AG Düsseldorf, HRB Nr. 30702


Ust.NR. 133-5831-0208



Impressum

Buchmal Reisen GmbH
Lierenfelder Str. 45
D-40231 Düsseldorf

Kontakt:

Telefon: 0211 38 44 50-43
Telefax: 0211 38 44 50-39
E-Mail:
anfrage@buchmal.de

Rechtliches:

Geschäftsführer: Cemal Güngör
Reg.-Nr. im Handelsregister:
Handelsregister Düsseldorf, HRB 36101

UST-NR.: 133/5809/1046